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Beförderungsbedingungen

Schräglift & Sommerrodelbahn Wolfgangsee

Dieser Schräglift und die Sommerrodelbahn sind nicht Beförderungsmittel für jedermanns Gebrauch. Ihre Benutzung setzt eine gewisse Mitarbeit des Fahrgastes voraus.

Durch den Kauf der Fahrkarte erkennt jeder Benutzer diese Bedingungen unwiderruflich an. Regressansprüche sind ausgeschlossen.

📋 Inhalt

Allgemeines (Pkt. 1–11) Verhalten für Fahrgäste (Pkt. 12) Kinderbeförderung (Pkt. 13) Besondere Bestimmungen (Pkt. 14–23)

📜 Allgemeines

  1. Die Beförderungsbedingungen sind ein Bestandteil des Beförderungsvertrages. Sie gelten für die Beförderung von Personen und Sachen sowie für das Verhalten im Bahnbereich.
  2. Die Erfüllung des Beförderungsvertrages beginnt mit dem Erreichen und endet mit dem Verlassen der dem Bahnbetrieb gewidmeten Anlagenteile.
  3. Mit dem Kauf des Fahrausweises (Ticket) anerkennt der Fahrgast alle nachstehenden Bestimmungen und verpflichtet sich, diese einzuhalten.
  4. Ein Verstoß gegen diese Beförderungsbedingungen kann auch haftungsrechtliche Folgen nach sich ziehen.
  5. Die Beförderung auf der Anlage erfolgt:
    • Wenn den geltenden Vorschriften und Anordnungen entsprochen wird.
    • Wenn sie mit den verfügbaren Beförderungsmitteln möglich ist.
  6. Von der Beförderung sind grundsätzlich ausgeschlossen:
    • Fahrgäste, die die Beförderungsbedingungen nicht beachten
    • Fahrgäste, die sich den Anordnungen der Bediensteten nicht fügen
    • Fahrgäste unter Einfluss von Rauschmitteln (Alkohol, Drogen, sinnesbeeinflussende Medikamente)
    • Aufgrund der vorhandenen Betriebsweise dürfen Schwangere nicht mitfahren
  7. Die Fahrgäste müssen einen gültigen Fahrausweis besitzen. Die Geltungsdauer ist auf den Tickets vermerkt.
  8. Der Fahrausweis ist auf Verlangen zur Kontrolle bzw. Entwertung vorzuweisen.
  9. Bei missbräuchlicher Verwendung eines Fahrausweises wird der Ausweis entschädigungslos eingezogen und das zusätzliche Beförderungsentgelt eingehoben.
  10. Verweigert der Fahrgast die sofortige Bezahlung des Fahrpreises, sind die Bediensteten berechtigt, ihn von der Fahrt auszuschließen.
  11. Für verloren gegangene Fahrausweise wird kein Ersatz geleistet.

⚠️ Verhalten für Fahrgäste

Für das Verhalten der Fahrgäste vor, während und nach der Beförderung gilt (Pkt. 12):

👶 Kinderbeförderung

Für die Kinderbeförderung gilt (Pkt. 13):

📌 Besondere Bestimmungen

  1. Das Ein- und Aussteigen ist nur an den hierfür bestimmten Stellen zulässig.
  2. Stehenbleiben nach dem Auskuppeln am Berg und auf der Strecke ist verboten.
  3. Die an der Strecke durch Tafeln kundgemachten Ge- und Verbote sind zu beachten.
  4. Auf der Rodelbahn sind ausreichende Abstände einzuhalten: bei trockener Bahn 25 m, bei nasser Bahn 50 m. Bei nasser Fahrbahn nur mit Nassbremsschuhen und Schritttempo.
  5. Bei Fahrtunterbrechungen ist die Rodelbahn sofort mit dem Schlitten zu verlassen.
  6. Das Betreten der Rodelbahn zu Fuß ist verboten.
  7. Das Gesamtgewicht der Fahrgäste darf 150 kg pro Schlitten nicht überschreiten.
  8. Das Verlassen der Bahn muss nach der vorgeschriebenen Seite erfolgen.
  9. Die Beförderung von Tieren auf der Anlage ist verboten.
  10. Personen, die Anlagen beschädigen oder verunreinigen, haben die Instandsetzungs- bzw. Reinigungskosten zu bezahlen.